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LG Hamburg, 05.04.2006 - 301 O 32/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bund der Energieverbraucher
Der Gasversorger hat seine Kosten- und Gewinnkalkulation so offenzulegen, dass diese für die Prozessgegner und das Gericht nachvollziehbar und nachprüfbar ist.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90
Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der …
Auszug aus LG Hamburg, 05.04.2006 - 301 O 32/05
Der Bundesgerichtshof hat es im Urteil vom 2. Oktober 1991 (BGH NJW-RR 1992, 183 (185)) abgelehnt, die Billigkeitskontrolle auf einen Preisvergleich zu beschränken, weil damit die nach § 315 BGB gebotene umfassende Würdigung nicht stattfände.Die Beklagte hat, wie bereits mitgeteilt, ihre Kosten- und Gewinnkalkulation offenzulegen, und dies so, dass diese für die Prozessgegner und das Gericht nachvollziehbar und nachprüfbar ist (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 183 (186)).
- BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05
Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit …
Auszug aus LG Hamburg, 05.04.2006 - 301 O 32/05
Der Beklagten ist eine Preiserhöhung nur dann erlaubt, wenn der Anstieg bei einem der Kostenfaktoren nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird (BGH Urteil vom 21.9. 2005, NJW-RR 2005, 1717 (1718)).
- LG Bonn, 07.09.2006 - 8 S 146/05
Erhöhung der Gaspreise, Billigkeitskontrolle
Soweit das Landgericht Hamburg in seinem Hinweisbeschluss vom 05.04.2006 (301 O 32/05) ausführt, dass ohne eine Überprüfung des Sockelbetrages die von § 315 Abs. 3 BGB gebotene umfassende Billigkeitsprüfung nicht möglich sei, teilt die Kammer diese Auffassung nicht.