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   LG Hamburg, 05.04.2006 - 301 O 32/05   

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https://dejure.org/2006,18603
LG Hamburg, 05.04.2006 - 301 O 32/05 (https://dejure.org/2006,18603)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05.04.2006 - 301 O 32/05 (https://dejure.org/2006,18603)
LG Hamburg, Entscheidung vom 05. April 2006 - 301 O 32/05 (https://dejure.org/2006,18603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bund der Energieverbraucher

    Der Gasversorger hat seine Kosten- und Gewinnkalkulation so offenzulegen, dass diese für die Prozessgegner und das Gericht nachvollziehbar und nachprüfbar ist.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 240/90

    Billigkeit der Preisbestimmung eines Stromlieferanten; Offenlegung der

    Auszug aus LG Hamburg, 05.04.2006 - 301 O 32/05
    Der Bundesgerichtshof hat es im Urteil vom 2. Oktober 1991 (BGH NJW-RR 1992, 183 (185)) abgelehnt, die Billigkeitskontrolle auf einen Preisvergleich zu beschränken, weil damit die nach § 315 BGB gebotene umfassende Würdigung nicht stattfände.

    Die Beklagte hat, wie bereits mitgeteilt, ihre Kosten- und Gewinnkalkulation offenzulegen, und dies so, dass diese für die Prozessgegner und das Gericht nachvollziehbar und nachprüfbar ist (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 183 (186)).

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus LG Hamburg, 05.04.2006 - 301 O 32/05
    Der Beklagten ist eine Preiserhöhung nur dann erlaubt, wenn der Anstieg bei einem der Kostenfaktoren nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird (BGH Urteil vom 21.9. 2005, NJW-RR 2005, 1717 (1718)).
  • LG Bonn, 07.09.2006 - 8 S 146/05

    Erhöhung der Gaspreise, Billigkeitskontrolle

    Soweit das Landgericht Hamburg in seinem Hinweisbeschluss vom 05.04.2006 (301 O 32/05) ausführt, dass ohne eine Überprüfung des Sockelbetrages die von § 315 Abs. 3 BGB gebotene umfassende Billigkeitsprüfung nicht möglich sei, teilt die Kammer diese Auffassung nicht.
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